Rettungssanitäter
Ausbildung
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur
Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses
„Rettungswesen“ vom 20. September 1977. Sie umfasst 520 Stunden und gliedert
sich in vier Teile:
- Zuerst werden 160 Stunden theoretische Grundlagen gelernt.
Die behandelten Inhalte umfassen dabei Basiswissen zur Anatomie und
Physiologie, allgemeine Inhalte und Maßnahmen der Notfallmedizin, spezielle
Notfallkenntnisse zu wichtigen Fachgebieten (Innere Medizin, Chirurgie,
Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie etc.), weitere Themen zur Struktur des
Rettungsdienstes sowie rechtliche und technische Inhalte. Praktische Übungen
der Notfalltechniken sind ebenfalls ein integraler Bestandteil der
Ausbildung.
- Weitere 160 Stunden entfallen auf ein klinisches Praktikum
in den Bereichen Notfallambulanz, Intensivstation und Anästhesie, in denen
weitere medizinische Maßnahmen wie Vorbereiten einer Infusion, Assistenz
bei Intubationen, Umgang mit Medikamenten, Patientenüberwachung,
(klinische) Patientendokumentation etc. vermittelt werden.
- Ebenso erfolgt ein 160-stündiges Praktikum auf einer
Rettungswache mit vorgeschriebenen Praktikantenschichten und der dazugehörigen
Dokumentation auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW),
Notarztwagen (NAW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).
- Als letzter Teil der Ausbildung folgt ein Abschlusslehrgang
mit anschließender Prüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen
Teilen.
Tätigkeitsbereiche
Rettungssanitäter kommen in Deutschland im Rettungsdienst zum
Einsatz. Beim qualifizierten Krakentransport als Transportführer auf einem KTW
und in der Notfallrettung sind sie häufig Teil der Besatzung eines RTW, NAW
oder NEF. Hier ist ihre Aufgabe, die Versorgung des Patienten einzuleiten,
Notarzt und Rettungsassistenten zu unterstützen und dabei die Vitalfunktionen
wiederherzustellen bzw. aufrechtzuerhalten, sowie die Transportfähigkeit des
Patienten herzustellen.
Bei Notfällen können Rettungssanitäter wie auch
Rettungsassistenten die Notkompetenz ergreifen und Maßnahmen durchführen, die
eigentlich der ärztlichen Heilkunst obliegen, wie das Legen einer
Venenverweilkanüle zur Sicherung des medikamentösen Zugangs bei Patienten oder
zur Gabe von isotonischer Kochsalzlösung zur Kreislaufstabilisierung. Auch eine
Gabe von Notfallmedikamenten ist in Situationen möglich, bei denen die Gabe des
Medikaments nicht durch das erst nötige Eintreffen des Notarztes verzögert
werden kann, um Schaden vom Patienten abzuwenden. Eine rechtliche Regelung für
diesen Bereich ist allerdings nicht genau definiert.
Nach Abschluss dieser Ausbildung besteht die Möglichkeit, einen
Aufbaulehrgang zum Rettungsassistenten zu absolvieren.
Lehrinhalte:
Anatomie und Physiologie
Lage, Bau und regelrechte Funktionen von Skelett und Skelettmuskulatur, Brust-
und Bauchorganen, Harn- und Geschlechtsorganen, Atmungsorganen einschließlich
kindlicher Kehlkopf, Atemregulation, Herz einschließlich Steuerung der
Herzarbeit, Blutkreislauf und Gefäße, Blut einschl. Blutgruppen AB0-System
und Rhesusfaktoren , Haut, Nervensystem und Sinnesorgane, beschreiben sowie
die Bedeutung des Flüssigkeits-, Wärme-, Säure- und Basenhaushaltes
beschreiben.
Störung der Vitalfunktionen
- Ursachen für Störungen der Bewusstseinslage aufzählen,
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Störungen der Bewusstseinslage schließen
- Ursachen für zentrale, periphere und mechanische Störungen
der Atmung aufzählen, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Störungen der
Atmung (zentrale, periphere und mechanische) schließen Ursachen
- für Störungen von Herz und Kreislauf aufzählen,
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Störungen von Herz und Kreislauf:
Schock verschiedener Ursachen, Herzinfarkt, Angina pectoris,
Herzinsuffizienz, Lungenödem, Rhythmusstörungen,
Herz-Kreislauf-Stillstand schließen
und entsprechende Maßnahmen durchführen.
Chirurgische Erkrankungen
aufgrund der Erkennungsmerkmale
- verschiedene Wundarten unterscheiden
- auf Blutungen nach außen und nach innen schließen
- auf arteriellen Gefäßverschluss / venösen Gefäßverschluss
der Gliedsmaßen schließen
- auf Harnverhaltung schließen
- auf Verletzungen des Bauches und der Bauchorgane schließen
- auf Fraktur, Luxation oder Distorsion schließen
- auf Schädel-/Hirnverletzungen und -erkrankungen z. B.
Apoplexie sowie Verletzungen der Wirbelsäule und des Rückenmarks schließen
- auf akutes Abdomen schließen
- anhand von Situationsbeschreibungen Mehrfachverletzungen
erkennen
und notwendige Maßnahmen durchführen.
Innere Medizin - Pädiatrie
die im Notfalleinsatz infrage kommenden Arzneimittel
einschließlich Infusionslösungen aufzählen und für jedes namentlich
vermittelte Medikament Indikation, Wirkung, wesentliche Nebenwirkungen und
Kontraindikationen angeben und Arzneimittel verabreichen.
- Ursachen für allergische Reaktionen aufzählen aufgrund
der Erkennungsmerkmale auf allergische Reaktionen schließen
- aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Hitzeerschöpfung,
Hitzschlag, Sonnenstich, Verbrennungen / Verbrühungen, Schädigungen
durch Strom und Blitz und Unterkühlung schließen
- die Erkennungsmerkmale für eine Infektionskrankheit aufzählen
und entsprechende Maßnahmen durchführen, aufgrund der Erkennungsmerkmale
auf eine Vergiftung schließen und einschließlich Selbstschutz
- aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Krämpfe bei Säuglingen
und Kleinkindern schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Exsikkose schließen
Erkrankung der Augen
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf akute Erkrankungen oder
Verletzungen des Auges schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen.
Geburtshilfe
den Ablauf einer regelrechten Geburt beschreiben, aufgrund
der Erkennungsmerkmale auf eine plötzlich eintretende Geburt schließen und
entsprechende Maßnahmen durchführen, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf
Schwangerschaftskomplikationen schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen,
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Geburtskomplikationen schließen und
entsprechende Maßnahmen durchführen, Maßnahmen zum Transport von Früh-/Neugeborenen
durchführen.
Psychiatrie
aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Rauschzustände,
Krampfanfälle, Nerven- und Gemütskrankheiten schließen und entsprechende Maßnahmen
auch des Selbstschutzes durchführen.
Klinikalltag
Die Tätigkeit während der Klinikausbildung beschreiben,
unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens im Klinikbereich, speziell
im OP- und Intensivbereich einschließlich der persönlichen Hygiene.
Rettungsdienstalltag
- die für den Rettungsdienst benutzbaren Meldewege aufzählen
können, eine Meldung entsprechend Lage/Situation formulieren und die
Meldemittel benutzen.
- die für den Rettungsdienst zutreffenden Gesetze,
Verordnungen, Vorschriften und Versicherungen aufzählen und den Inhalt
der beschriebenen Bestimmungen anhand des Textes erläutern.
- Personen/Institutionen für eine Zusammenarbeit mit dem
Rettungsdienst aufzählen, Rettungs- und Notarztsysteme anhand von
Beispielen beschreiben, die Zusammenarbeit mit Dritten anhand von
Fallbeispielen darstellen, aufgrund des Inhaltes einer Meldung auf einen
Notfalleinsatz schließen und den chronologischen Ablauf eines
Notfalleinsatzes beschreiben.
- besondere Gefahrenstellen in einem Rettungsdienstbereich
aufzählen, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Gefährdung schließen und
Selbstschutz bei Gefährdung sowie Maßnahmen zur Rettung durchführen.
Praktika
Die Ausbildung erfordert jeweils ein im Krankenhaus
(Notaufnahme) und in einer Lehrrettungswache. Sie schließen mit dem
Krankenhaus und der Rettungswache in Ihrer Nähe einen entsprechenden
Praktikantenvertrag ab.
Staatliche Prüfung
Die staatliche Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter
besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil
(gem. den "Grundsätzen für eine Prüfungsordnung für das Personal im
Rettungsdienst (Rettungssanitäter) des Bund / Länderausschusses
Rettungswesen vom 21.5.1985)
Der schriftliche Teil erstreckt sich auf die im Lehrplan enthaltenen
Stoffgebiete. In einer 120minütigen Aufsichtsarbeit wird Ihr Wissen überprüft.
Im mündlichen Teil der Prüfung haben Sie Fragen aus den Stoffgebieten des
Lehrplans zu beantworten. Die Prüfung soll für den einzelnen Prüfling
mindestens 20 Minuten dauern.
Die Überprüfung der praktischen Fertigkeiten dauert 20 Minuten.
Unsere Angebote für Sie:
Voraussetzungen:
Vollendung des 18. Lebensjahres
Realschulabschluss
kein Straf- oder Ermittlungsverfahren
Erste Hilfe Lehrgang nicht älter als sechs Monate
körperliche, geistige und persönliche Eignung
Ausbildung in Vollzeit - als auch in Teilzeit (jeweils
Freitag, Samstag, Sonntag)
verkürzte Ausbildung für Krankenschwestern und
Krankenpfleger möglich.
Termine
Nr. 02-RSF
Siehe "Fortbildung Rettungsassistenten"
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