Mitglied der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (Moskau) * Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig


ERSTE HILFE TRAININGSCENTER Leipzig

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)


Förderung der Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Berufsfachschüler


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Rettungssanitäter

Ausbildung



Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977. Sie umfasst 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile:
  • Zuerst werden 160 Stunden theoretische Grundlagen gelernt. Die behandelten Inhalte umfassen dabei Basiswissen zur Anatomie und Physiologie, allgemeine Inhalte und Maßnahmen der Notfallmedizin, spezielle Notfallkenntnisse zu wichtigen Fachgebieten (Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Pädiatrie etc.), weitere Themen zur Struktur des Rettungsdienstes sowie rechtliche und technische Inhalte. Praktische Übungen der Notfalltechniken sind ebenfalls ein integraler Bestandteil der Ausbildung.
  • Weitere 160 Stunden entfallen auf ein klinisches Praktikum in den Bereichen Notfallambulanz, Intensivstation und Anästhesie, in denen weitere medizinische Maßnahmen wie Vorbereiten einer Infusion, Assistenz bei  Intubationen, Umgang mit Medikamenten, Patientenüberwachung, (klinische) Patientendokumentation etc. vermittelt werden.
  • Ebenso erfolgt ein 160-stündiges Praktikum auf einer Rettungswache mit vorgeschriebenen Praktikantenschichten und der dazugehörigen Dokumentation auf Krankentransportwagen (KTW), Rettungswagen (RTW), Notarztwagen (NAW) oder Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).
  • Als letzter Teil der Ausbildung folgt ein Abschlusslehrgang mit anschließender Prüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen.

Tätigkeitsbereiche



Rettungssanitäter kommen in Deutschland im Rettungsdienst zum Einsatz. Beim qualifizierten Krakentransport als Transportführer auf einem KTW und in der Notfallrettung sind sie häufig Teil der Besatzung eines RTW, NAW oder NEF. Hier ist ihre Aufgabe, die Versorgung des Patienten einzuleiten, Notarzt und Rettungsassistenten zu unterstützen und dabei die Vitalfunktionen wiederherzustellen bzw. aufrechtzuerhalten, sowie die Transportfähigkeit des Patienten herzustellen.

Bei Notfällen können Rettungssanitäter wie auch Rettungsassistenten die Notkompetenz ergreifen und Maßnahmen durchführen, die eigentlich der ärztlichen Heilkunst obliegen, wie das Legen einer Venenverweilkanüle zur Sicherung des medikamentösen Zugangs bei Patienten oder zur Gabe von isotonischer Kochsalzlösung zur Kreislaufstabilisierung. Auch eine Gabe von Notfallmedikamenten ist in Situationen möglich, bei denen die Gabe des Medikaments nicht durch das erst nötige Eintreffen des Notarztes verzögert werden kann, um Schaden vom Patienten abzuwenden. Eine rechtliche Regelung für diesen Bereich ist allerdings nicht genau definiert.

Nach Abschluss dieser Ausbildung besteht die Möglichkeit, einen Aufbaulehrgang zum Rettungsassistenten zu absolvieren.

Lehrinhalte:

Anatomie und Physiologie


Lage, Bau und regelrechte Funktionen von Skelett und Skelettmuskulatur, Brust- und Bauchorganen, Harn- und Geschlechtsorganen, Atmungsorganen einschließlich kindlicher Kehlkopf, Atemregulation, Herz einschließlich Steuerung der Herzarbeit, Blutkreislauf und Gefäße, Blut einschl. Blutgruppen AB0-System und Rhesusfaktoren , Haut, Nervensystem und Sinnesorgane, beschreiben sowie die Bedeutung des Flüssigkeits-, Wärme-, Säure- und Basenhaushaltes beschreiben.

Störung der Vitalfunktionen

  • Ursachen für Störungen der Bewusstseinslage aufzählen, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Störungen der Bewusstseinslage schließen
  • Ursachen für zentrale, periphere und mechanische Störungen der Atmung aufzählen, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Störungen der Atmung (zentrale, periphere und mechanische) schließen Ursachen
  • für Störungen von Herz und Kreislauf aufzählen, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Störungen von Herz und Kreislauf: Schock verschiedener Ursachen, Herzinfarkt, Angina pectoris, Herzinsuffizienz, Lungenödem, Rhythmusstörungen, Herz-Kreislauf-Stillstand schließen
und entsprechende Maßnahmen durchführen.

Chirurgische Erkrankungen

aufgrund der Erkennungsmerkmale
  • verschiedene Wundarten unterscheiden
  • auf Blutungen nach außen und nach innen schließen
  • auf arteriellen Gefäßverschluss / venösen Gefäßverschluss der Gliedsmaßen schließen
  • auf Harnverhaltung schließen
  • auf Verletzungen des Bauches und der Bauchorgane schließen
  • auf Fraktur, Luxation oder Distorsion schließen
  • auf Schädel-/Hirnverletzungen und -erkrankungen z. B. Apoplexie sowie Verletzungen der Wirbelsäule und des Rückenmarks schließen
  • auf akutes Abdomen schließen
  • anhand von Situationsbeschreibungen Mehrfachverletzungen erkennen
und notwendige Maßnahmen durchführen.

Innere Medizin - Pädiatrie

die im Notfalleinsatz infrage kommenden Arzneimittel einschließlich Infusionslösungen aufzählen und für jedes namentlich vermittelte Medikament Indikation, Wirkung, wesentliche Nebenwirkungen und Kontraindikationen angeben und Arzneimittel verabreichen.
  • Ursachen für allergische Reaktionen aufzählen aufgrund der Erkennungsmerkmale auf allergische Reaktionen schließen
  • aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Hitzeerschöpfung, Hitzschlag, Sonnenstich, Verbrennungen / Verbrühungen, Schädigungen durch Strom und Blitz und Unterkühlung schließen
  • die Erkennungsmerkmale für eine Infektionskrankheit aufzählen und entsprechende Maßnahmen durchführen, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf eine Vergiftung schließen und einschließlich Selbstschutz
  • aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Krämpfe bei Säuglingen und Kleinkindern schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Exsikkose schließen

Erkrankung der Augen

aufgrund der Erkennungsmerkmale auf akute Erkrankungen oder Verletzungen des Auges schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen.

Geburtshilfe

den Ablauf einer regelrechten Geburt beschreiben, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf eine plötzlich eintretende Geburt schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Schwangerschaftskomplikationen schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Geburtskomplikationen schließen und entsprechende Maßnahmen durchführen, Maßnahmen zum Transport von Früh-/Neugeborenen durchführen.

Psychiatrie

aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Rauschzustände, Krampfanfälle, Nerven- und Gemütskrankheiten schließen und entsprechende Maßnahmen auch des Selbstschutzes durchführen.

Klinikalltag

Die Tätigkeit während der Klinikausbildung beschreiben, unter besonderer Berücksichtigung des Verhaltens im Klinikbereich, speziell im OP- und Intensivbereich einschließlich der persönlichen Hygiene.

Rettungsdienstalltag

  • die für den Rettungsdienst benutzbaren Meldewege aufzählen können, eine Meldung entsprechend Lage/Situation formulieren und die Meldemittel benutzen.
  • die für den Rettungsdienst zutreffenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Versicherungen aufzählen und den Inhalt der beschriebenen Bestimmungen anhand des Textes erläutern.
  • Personen/Institutionen für eine Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst aufzählen, Rettungs- und Notarztsysteme anhand von Beispielen beschreiben, die Zusammenarbeit mit Dritten anhand von Fallbeispielen darstellen, aufgrund des Inhaltes einer Meldung auf einen Notfalleinsatz schließen und den chronologischen Ablauf eines Notfalleinsatzes beschreiben.
  • besondere Gefahrenstellen in einem Rettungsdienstbereich aufzählen, aufgrund der Erkennungsmerkmale auf Gefährdung schließen und Selbstschutz bei Gefährdung sowie Maßnahmen zur Rettung durchführen.

Praktika

Die Ausbildung erfordert jeweils ein im Krankenhaus (Notaufnahme) und in einer Lehrrettungswache. Sie schließen mit dem Krankenhaus und der Rettungswache in Ihrer Nähe einen entsprechenden Praktikantenvertrag ab.  

Staatliche Prüfung

Die staatliche Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil (gem. den "Grundsätzen für eine Prüfungsordnung für das Personal im Rettungsdienst (Rettungssanitäter) des Bund / Länderausschusses Rettungswesen vom 21.5.1985)
Der schriftliche Teil erstreckt sich auf die im Lehrplan enthaltenen Stoffgebiete. In einer 120minütigen Aufsichtsarbeit wird Ihr Wissen überprüft.
Im mündlichen Teil der Prüfung haben Sie Fragen aus den Stoffgebieten des Lehrplans zu beantworten. Die Prüfung soll für den einzelnen Prüfling mindestens 20 Minuten dauern.
Die Überprüfung der praktischen Fertigkeiten dauert 20 Minuten.  

Unsere Angebote für Sie:


Voraussetzungen:             Vollendung des 18. Lebensjahres
                                        Realschulabschluss
                                        kein Straf- oder Ermittlungsverfahren
                                        Erste Hilfe Lehrgang nicht älter als sechs Monate
                                        körperliche, geistige und persönliche Eignung

Ausbildung in Vollzeit - als auch in Teilzeit (jeweils Freitag, Samstag, Sonntag)

verkürzte Ausbildung für Krankenschwestern und Krankenpfleger möglich.

Termine


 

Nr. 02-RSF

Siehe "Fortbildung Rettungsassistenten"