Mitglied der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (Moskau) * Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig


ERSTE HILFE TRAININGSCENTER Leipzig

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)


Förderung der Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Berufsfachschüler


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Sanitätslehrgange

(Spezielle Erste-Hilfe-Kurse)

Sanitätslehrgange werden zum einen als Breitenausbildung angeboten, bzw. gehören zur Grundausbildung jeden Helfers in den einzelnen Hilfsorganisationen (Sanitätsausbildung). Darüber hinaus gehören weitere Lehrgange im Sanitätsbereich zur so genannten "Fachdienstausbildung" im Katastrophenschutz. Die Berufsgenossenschaften schreiben darüber hinaus vor, dass in Betrieben je nach Betriebsgroße eine entsprechende Zahl an Ersthelfern anwesend sein müssen. Ab einer gewissen Betriebsgroße ist eine Ausbildung zum Betriebssanitäter vorgeschrieben. Diese Ausbildung (der Rettungshelfer, -sanitäter, -assistent, sowie die Ausbildung zum/zur Krankenpfleger/-schwester und Sanitätsunteroffizier der Bundeswehr werden als Grundausbildung anerkannt) dauert deutlich langer als ein normaler Erste-Hilfe-Kurs (Erste Hilfe = 16 Unterrichtseinheiten <-> Betriebssanitäter = 68 Unterrichtseinheiten) und beinhaltet Grundlagen der ärztlichen Assistenz. Diese Grundausbildung muss durch den Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst (nochmal 32 Unterrichtseinheiten, zzgl. Abschlussprufung) erganzt werden. Dies gilt auch für alle, die über eine der oben aufgeführten anerkannten Ausbildungen verfugen. (Quelle: Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention, BGV A1 und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, BGG 949, Herausgegeben vom Bundesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Stand 1. Januar 2004)

Kompetenzerweiterung heißt das Ziel dieser Lehrgange (SAN A, B und C), der interessierten Ersthelfern die Gelegenheit bietet, mehr Hintergrundwissen zu erhalten und neue praktische Maßnahmen zu erlernen. Der Helfer soll auch in die Lage versetzt werden, unter Einsatz mehrerer Hilfsmittel die erforderlichen lebensrettenden Maßnahmen durchzuführen.

Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Ausbildung:
Nachweis eines Erste-Hilfe-Grundlehrgangs / -trainings nicht alter als 24 Monate

Inhalte:

  • Bewusstsein - Atmung - Kreislauf (Anatomie / Physiologie)
  • Storungen der Vitalfunktionen (Notfallsituationen)
  • Blutdruckmessung
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Beatmung mit Beatmungsbeuteln und Sauerstoffgerät
  • Wunden / starke Blutung
  • Knochen- und Gelenkverletzungen (Ruhigstellung von Bruchen)
  • Polytrauma / Schadelhirntrauma
  • Schock – Vorbereitung von Infusionen
  • Stoffwechselstorungen (z.B. Diabetes)

 

Nr. 16-EH-SPEZ

 Termine  in Planung  bzw. auf Anfrage