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Förderung der Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Berufsfachschüler ![]() |
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Sanitätslehrgange(Spezielle Erste-Hilfe-Kurse) Sanitätslehrgange werden zum einen als Breitenausbildung angeboten, bzw. gehören zur Grundausbildung jeden Helfers in den einzelnen Hilfsorganisationen (Sanitätsausbildung). Darüber hinaus gehören weitere Lehrgange im Sanitätsbereich zur so genannten "Fachdienstausbildung" im Katastrophenschutz. Die Berufsgenossenschaften schreiben darüber hinaus vor, dass in Betrieben je nach Betriebsgroße eine entsprechende Zahl an Ersthelfern anwesend sein müssen. Ab einer gewissen Betriebsgroße ist eine Ausbildung zum Betriebssanitäter vorgeschrieben. Diese Ausbildung (der Rettungshelfer, -sanitäter, -assistent, sowie die Ausbildung zum/zur Krankenpfleger/-schwester und Sanitätsunteroffizier der Bundeswehr werden als Grundausbildung anerkannt) dauert deutlich langer als ein normaler Erste-Hilfe-Kurs (Erste Hilfe = 16 Unterrichtseinheiten <-> Betriebssanitäter = 68 Unterrichtseinheiten) und beinhaltet Grundlagen der ärztlichen Assistenz. Diese Grundausbildung muss durch den Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst (nochmal 32 Unterrichtseinheiten, zzgl. Abschlussprufung) erganzt werden. Dies gilt auch für alle, die über eine der oben aufgeführten anerkannten Ausbildungen verfugen. (Quelle: Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention, BGV A1 und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, BGG 949, Herausgegeben vom Bundesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Stand 1. Januar 2004) Kompetenzerweiterung heißt das Ziel dieser
Lehrgange (SAN A, B und C), der interessierten Ersthelfern die
Gelegenheit bietet, mehr Hintergrundwissen zu erhalten und neue
praktische Maßnahmen zu erlernen. Der Helfer soll auch in die Lage
versetzt werden, unter Einsatz mehrerer Hilfsmittel die erforderlichen
lebensrettenden Maßnahmen durchzuführen. Inhalte:
Nr. 16-EH-SPEZ Termine in Planung bzw. auf Anfrage |
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