Berufsfachschule für Rettungsassistenten
des Erste Hilfe Trainingscenters
staatlich genehmigte Ersatzschule
Beruf "Rettungsassistent"
Sommersemester 2013/2014. Beginn: am 26.08.2013
Bewerbungen werden schon jetzt entgegengenommen.
Aufgaben
Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die Notfallversorgung von
Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei
Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung
von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht
die Anwesenheit eines Arztes, aber eine qualifizierte Betreuung
nötig ist. Auch das fachgerechte Durchführen von
Krankentransporten ist Aufgabe des Rettungsassistenten.
Ausbildung
Die zweijährige Ausbildung ist durch das Rettungsassistentengesetz
vom 10. Juli 1989 geregelt. Sie gliedert sich in zwei Teile: Das erste
Jahr besteht aus der Vermittlung von Theorie an einer staatl.
anerkannten Rettungsassistentenschule und einem Praktikum in
verschiedenen Abteilungen einer Klinik. Dieser Teil der Ausbildung
endet mit einer staatlichen Prüfung, welche meistens aus einem
praktischen (dieser Teil kann z.B. wie folgt gegliedert sein HLW,
internistisch, chirurgisch), einem theoretischen und einem
schriftlichen Teil besteht. Die Prüfung wird unter Aufsicht der
zuständigen Behörde (z.B. Gesundheitsamt) durchgeführt.
Unter anderem haben Rettungssanitäter und examiniertes
Krankenpflegepersonal, Sanitätsunteroffiziere der Bundeswehr,
sowie Sanitätsbeamte der Polizei und Bundespolizei die
Möglichkeit sich einen Teil ihrer bisherigen Ausbildung anrechnen
zu lassen.
Das zweite Jahr verbringt der Schüler auf einer Lehrrettungswache.
Dort werden die praktischen Fähigkeiten vertieft.
Rettungssanitäter können sich Teile ihrer bisherigen
rettungsdienstlichen Tätigkeit anrechnen lassen. Der praktische
Teil endet mit einem sog. „Abschlussgespräch“, bei dem
der Auszubildende noch einmal auf seine Eignung für diesen Beruf
geprüft werden kann (hier ist die Rechtslage momentan
ungeklärt). Danach erhält der Auszubildende von der
zuständigen Behörde (i. d. R. am jeweiligen
Regierungspräsidium ansässig) die Urkunde über die
„Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Rettungsassistent/-in“
Termine
Nr.
00-RAVZ (Vollzeit)
Sommersemester: ab 26.08.2013
Wintersemester: ab 02.12.2013
Nr.
00-RAVA (Verkürzte Ausbildung)
ab 26.
August 2013
Nr.
00-RATZ (Teilzeitausbildung)
ab dem 30. August 2013
Bewerbungen
für das
Schuljahr: 2013 / 2014 werden angenommen
Verkürtze
Ausbildung zum Rettungsassistenten
Nr.
00-RAVK (Vollzeit,
Unterrichtszeit jeweils von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr
bis 16.00 Uhr)
26.08.2013 – 31.10.2013 (danach noch
Praktikum) – Prüfung 51. KW 2013
04.11.2013 – 13.12.2013 (danach noch
Praktikum) – Prüfung 5. KW 2014
NR.
00-RAVK (Wochenendkurse,
Unterrichtszeiten: Freitag – Sonntag)
30.08.2013 – 12.01.2014 (danach noch
Praktikum) – Prüfung 09. KW 2014
ab 22.11.2013
Kosten: 2.198,-- € zzgl.
250,-- € Prüfungsgebühr gesamt:
2.448,-- €
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