Mitglied der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (Moskau) * Mitglied der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig


ERSTE HILFE TRAININGSCENTER Leipzig

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)




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Berufsfachschule für Rettungsassistenten
des Erste Hilfe Trainingscenters
staatlich genehmigte Ersatzschule


Beruf "Rettungsassistent"

Aufgaben

Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes, aber eine qualifizierte Betreuung nötig ist. Auch das fachgerechte Durchführen von Krankentransporten ist Aufgabe des Rettungsassistenten.

Ausbildung

Die zweijährige Ausbildung ist durch das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 geregelt. Sie gliedert sich in zwei Teile: Das erste Jahr besteht aus der Vermittlung von Theorie an einer staatl. anerkannten Rettungsassistentenschule und einem Praktikum in verschiedenen Abteilungen einer Klinik. Dieser Teil der Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung, welche meistens aus einem praktischen (dieser Teil kann z.B. wie folgt gegliedert sein HLW, internistisch, chirurgisch), einem theoretischen und einem schriftlichen Teil besteht. Die Prüfung wird unter Aufsicht der zuständigen Behörde (z.B. Gesundheitsamt) durchgeführt. Unter anderem haben Rettungssanitäter und examiniertes Krankenpflegepersonal, Sanitätsunteroffiziere der Bundeswehr, sowie Sanitätsbeamte der Polizei und Bundespolizei die Möglichkeit sich einen Teil ihrer bisherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Das zweite Jahr verbringt der Schüler auf einer Lehrrettungswache. Dort werden die praktischen Fähigkeiten vertieft. Rettungssanitäter können sich Teile ihrer bisherigen rettungsdienstlichen Tätigkeit anrechnen lassen. Der praktische Teil endet mit einem sog. „Abschlussgespräch“, bei dem der Auszubildende noch einmal auf seine Eignung für diesen Beruf geprüft werden kann (hier ist die Rechtslage momentan ungeklärt). Danach erhält der Auszubildende von der zuständigen Behörde (i. d. R. am jeweiligen Regierungspräsidium ansässig) die Urkunde über die „Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/-in“


Termine


 


Vollzeit: ab 03.09.2012


Teilzeit - Wochenende: ab 16.03.2012


Bewerbungen für das Schuljahr 2012 / 13 werden schon entgegen genommen!